Als Restauratorin übernehme ich mit meiner Arbeit eine besondere Verantwortung für das Kunst- und Kulturgut gegenüber der Gesellschaft und der Nachwelt. Meine Hauptanliegen sind der Schutz und die sachgerechte Bewahrung des Kunst- und Kulturgutes unter Respektierung seiner materiellen, kulturhistorischen und ästhetischen Unversehrtheit. Unabhängig von Wert und Rang des Kunst- und Kulturgutes stelle ich höchste Qualitätsansprüche an meine Arbeit, da falsche und unsachgemäße Behandlungen der Objekte zu irreversiblen Schäden führen können. Müssen Einschränkungen des Behandlungsumfanges in Kauf genommen werden, hat die Substanzerhaltung absoluten Vorrang.
Ich stehe für eine freie und unabhängige Berufsausübung, die das Objekt in seiner Authentizität erhält, ohne sich dem Zeitgeschmack oder persönlicher Vorlieben unterzuordnen. Gegenseitiges Vertrauen und Respekt zwischen Restauratorin und Eigentümer ist eine wichtige Voraussetzung für meine Arbeit. Als Mitglied des Verbandes der Restauratoren VDR, und angelehnt an dessen Leitbild (Stand: 29. September 2007); wie auch dem Ehrenkodex der Restauratoren (Stand: 1986), unterwerfe ich mich freiwillig einer beruflichen Selbstkontrolle.
Eine qualitätvolle Restaurierung setzt die gründliche Untersuchung des Kunst- und Kulturgutes mit wissenschaftlichen Methoden voraus. Konservierung dient der möglichst unverfälschten Bewahrung der historischen Substanz. Weiterführend können durch restauratorische Maßnahmen die Lesbarkeit des Objektes als geschichtliches Dokument und seine ästhetische Wirkung verbessert beziehungsweise wiederhergestellt werden.
Als freiberufliche Restauratorin und ehemalige Vorsitzende der Fachgruppe Gemälde im Verband der Restauratoren VDR verfüge ich über weitläufige Kontakte im Kulturbetrieb und ein gut ausgebautes Kompetenznetzwerk.
Bild: Daniela Hedinger bei der Untersuchung des Gemäldes "Gelbes Engelufer", hier die Rückseite "Marokkaner" von Ernst Ludwig Kirchner © Kunsthalle Mannheim, Cem Yücetas.